Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR)

Kontext

Die Europäische Union hat einen ehrgeizigen Aktionsplan für Nachhaltigkeit auf den Weg gebracht, um die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals zu unterstützen. Dies soll erreicht werden, indem private Investitionen in den Übergang zu einer klimaneutralen, klimaresistenten, ressourceneffizienten und gerechten Wirtschaft gelenkt werden.

Als Teil dieses Aktionsplans wurde im November 2019 die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) erlassen, die nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für den Finanzdienstleistungssektor festlegt. Sie gilt ab dem 10. März 2021. Ziel ist es, nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen und die Vergleichbarkeit der Offenlegungen für Endinvestoren zu verbessern und das Auftreten von Greenwashing einzudämmen.

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Europäische ESG-Vorlage

Mit der European ESG Template (EET) versucht die Investmentbranche, einen gemeinsamen Prozess für die Darstellung ökologischer, sozialer und Governance-Kennzahlen für den Einsatz mit Endkunden bereitzustellen.

Glossar MIF ESG

Ab August 2022 können Kunden ihre Präferenzen in Bezug auf nachhaltige Investitionen angeben. Lesen Sie dieses Dokument, wenn Sie diese Nachhaltigkeitskriterien verstehen möchten.
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Verordnung zur Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR)

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