MiFID
„MiFID“ und „MiFID II“
Das Kürzel „MiFID“ steht für „Markets in Financial Instruments Directive“ und bezeichnet damit eine europäische Richtlinie, die zum 1. November 2007 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft trat und den größten Wandel in der Regulierung der europäischen Wertpapiermärkte der letzten 20 Jahre darstellt. Das erklärte Hauptziel der Richtlinie ist die Schaffung eines einheitlichen und integrierten europäischen Wertpapiermarktes. Dabei liegen die Schwerpunkte auf den Bereichen Transparenz und Anlegerschutz.
Vor dem Hintergrund, dass sich seit Inkrafttreten der MiFID die Marktstruktur verändert hat, aufgrund von Innovationen an den Finanzmärkten sowie den Folgen der Finanzkrise hat die Europäische Kommission Ende 2010 eine Konsultation zur Reform der MiFID gestartet. Anfang 2014 einigten sich Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission auf die Überarbeitung der Richtlinie, um somit die Transparenz, die Effizienz sowie die Integrität der Finanzmärkte zu erhöhen und um die Voraussetzungen innerhalb der Märkte zu vereinheitlichen. Die aktualisierte Richtlinie wird als „MiFID II“ bezeichnet und ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Sie wurde in Deutschland durch das 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz umgesetzt, was zu Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes, des Kreditwesengesetzes, des Kapitalanlagegesetzbuches sowie einer Reihe weiterer Gesetze führte.
'Best Execution' - Ausführungsgrundsätze
Wir sind der Ansicht, dass die durch MiFID eingeführten Vorgaben bzgl. 'BestExecution' unsere derzeitige Vorgehensweise widerspiegelt. Dennoch verpflichten uns die neuen Regularien, Sie über unsere Ausführungsgrundsätze zur Erreichung des bestmöglichenErgebnisses beider Ausführung von Wertpapier-Orders zu informieren. Kunden, die bzgl.der von uns erbrachten Wertpapierdienstleistung von'Best Execution' betroffen sind, haben bereits schriftlich eine Zusammenfassung unsererAusführungsgrundsätze erhalten. Dieses zusammenfassende Dokument finden Sie auch über den folgenden Link: Ausführungsgrundsätze, Ausführungsplätze.
Interessenkonflikte
Die durch MiFID eingeführten Änderungen und Neuerungen beinhalten ebenfalls weiter gehende Vorgaben zum Umgang mit Interessenkonflikten. Kunden unserer Wertpapierdienstleistung haben bereits schriftlich eine Zusammenfassung des Umgangs mit Interessenkonflikten erhalten. Dieses Dokument ist ebenfalls über folgenden Link einzusehen: Interessenkonflikt.
Darüber hinaus können Sie jederzeit über folgenden Kontakt nähere Details erfragen: clientservicebanks@axa-im.com.
Sollten Sie sonstige Fragen rund um das Thema MiFID haben, zögern Sie bitte nicht uns oder Ihren persönlichen Investmentbetreuer zu kontaktieren.
Rechtliche Hinweise